Im folgenden ist eine Zusammenfassung unserer Satzung aufgeführt. Es werden die wesentlichen Konzepte und Aussagen dargestellt.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins
- Der Verein führt den Namen Regionalmarketing "Der Teltow" und hat seinen Sitz in der Region Kleinmachnow-Stahnsdorf-Teltow.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Attraktivität der Region "Der Teltow" durch zukunftsfähiges nachhaltiges Regionalmarketing.
- Zur Erreichung dieses Vereinszwecks wird der Verein gute Ideen aus Bürgerschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik fördern, über die Region informieren und mit einer neuen Plattform www.Regionalmarketing-DerTeltow.de unterstützen. Der Verein wird zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und Erhaltung und Stärkung der regionalen Identität der Region beitragen.
- Der Verein wird zur Erfüllung dieser Aufgaben mit Bürgern, Vereinen, Interessengemeinschaften, Betrieben und Gesellschaften zusammenarbeiten und vernetzen, die gleiche oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen oder unterstützen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet sind.
- Der Verein steht allen an der Region interessierten Personen offen. Er ist partei oder konfessionell nicht gebunden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche sowie jede juristische Person und Personengesellschaft des privaten oder öffentlichen Rechts werden, insbesondere auch Freiberufler, Handwerks- und Handelsbetriebe, Vereine, Verbände und Versicherungen, die sich der Region "Der Teltow" verbunden und den Prinzipien der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen.
- Parteien und Wählervereinigungen können nicht Mitglied werden.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und aktiv mit zu arbeiten.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
§ 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
- Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Bestimmungen und zur Förderung der Ziele dieser Satzung verpflichtet.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag entsprechend der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung.
- Der Vorstand kann die Beiträge in Einzelfällen reduzieren.
§ 7 Gremien des Vereins
- Gremien des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Vorstand (§ 26 BGB)
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Aufgaben und Verantwortlichkeiten gemäß den gesetzlichen Bedingungen.
§ 9 Beiräte
- Der Verein kann Beiräte einrichten.
§ 10 Arbeitskreise
- Zur Erfüllung besonderer satzungsgemäßer Aufgaben können Arbeitskreise gebildet werden.
§ 11 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen
§ 12 Prüfung der Kassengeschäfte
- Die Prüfung der Geschäfte des Vereins erfolgt jährlich durch die Kassenprüfer.
§ 13 Beiträge und Umlagen
- Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig.
- In der Beitragsordnung werden die Höhe der Beiträge, die Zahlungsfristen und die Zahlungsmodalitäten geregelt.
§ 14 Satzungsänderung
- Änderungen der Satzung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
§ 15 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung und Liquidation des Vereins erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Inkrafttreten
- Die vorstehende Satzung wurde am 16.03.2007 in Teltow beschlossen. Sie wird mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.